Dies ist die Kopie der Originalseite des ersten Registers (Urbar) der Abtei Werden, in dem sämtliche Einnahmen und auch die Abgabepflichtigen (hier für 890 n.Chr.) verzeichnet sind.
Es führt von 799 (Gründung) bis 890 sämtliche Einnahmen und die Abgabepflichtigen auf. Die letzten beiden Eintragungen auf dieser Abbildung sind Namen von Bauern im Gebiet des heutigen Marl:
(Q: Stadtarchiv Marl)
"Dagubraht übergab/schenkte für sein Seelenheil (anima sua) in meronhlare Waltfrid und Familie, (natürlich mitsamt Hof und Boden,KM). Diese hatte an Zins (Abgaben) zu zahlen:
9 Scheffel Gerste, 9 Scheffel Roggen, 5 Scheffel Malz und als Heerschilling 8 Denare."
(d.i. Geld zur Ausrüstung eines Ritters, Beitrag zur Kriegsführung o.ä.)
Thiatger, Hugbalds Sohn aus ulithi gab/schenkte den vierten Teil einer Hufe mit Abgaben von 5 Scheffel Gerste und 5 Scheffel Roggen.
(Der Bezug zu Marl : Die beiden letzten Abschnitte des Bildes. Siehe unten...)
"Dagubraht tradidit pro anima sua in Meronhlare Uualtfridi familiam. unde census nouem mod. ordei et nouem mod. de sigilo et V mod. bracij e pro heribanno VIII den".
"Thiatger fil hugbaldi in ulithi quarta parte unius mansi cens. V mod.ord. et V mod.de sigl."
(mod. ist das Getreidemaß, hier also Scheffel, mansus ist die lateinische Bezeichnung für Hufe, ein Maß für die Fläche eines Ackers, Denar heißt auch Pfennig.)
Weitere Erläuterungen unter dem Punkt "Lebensbedingungen"
Aus: Heinrich Schäpers: Zur älteren Geschichte der Kirche und der Pfarrei Marl, in:
Vestisches Jahrbuch 1959, Bd.61, S.109/110/111
Die Abtei Werden hatte nicht nur in Marl Besitz: Eine Übersicht:
(aus: Vergessene Zeiten. Mittelalter im Ruhrgebiet. Katalog zur Ausstellung Bd.2, Essen 1990, S. 81-84)
Abhängige Höfe auf (späterem) Marler Gebiet: 187, 188, 189, 190, 191 (das war "Dagubracht"), 192; ganz in der Nähe: 193, 194, 195,199, 200, 201, 202,....
Wichtig waren als Oberhöfe/Fronhöfe besonders 205 (Heldringhausen) und 204 (Recklinghausen) vor dem Viehtor Recklinghausens. Fron heißt "Herr", also hier der Hof des Herrschers.
(Unten: Exkurs, zur Einordnung)
aus: Werdendes Ruhrgebiet. Katalog zur Ausstellung, Essen 2015, S. 163
Karl der Große und die Einführung der bäuerlichen Abhängigkeit mit Hilfe der Kirche.
Anmerkung: In Zusammenhang mit dem Zwang, christlich werden, zu bleiben und so zu handeln, ist wohl der Artikel 6 von Bedeutung: Hexen und Zauberer zu erkennen und zu verbrennen ist bei Todesstrafe verboten. Das tun nur Heiden.
Anscheinend sind im16. und 17. Jahrhundert also einige Bürgermeister (in Recklinghausen) und andere Herren wieder Heiden geworden. Siehe auch "Hexen im Vest RE"
(weiter unten links)
Hier aus: Geschichte betrifft uns, Nr. 2, 2002
Anmerkungen:
Zu (16) und (17): Hier zeigt sich die Einführung der Abgabenpflicht, des "Zehnten": Nicht nur der zehnte Teil der "Steuern" für den König, sondern auch der zehnte Teil des Besitzes geht an die "Kirche", genauer gesagt an die jeweiligen Abteien, Kirchen und Vikarien, an Kapellen und Pfarrer, an Klöster und Kapellen. Seit dieser Zeit gibt es die Taufe der Kinder innerhalb eines Jahres nach der Geburt (19), die Todesstrafe für "Heidentum" gibt es (hier) nicht mehr, die Liten gab es kurze Zeit später auch nicht mehr: Das waren Sachsen, die "Halbfreie" waren. Auch auf Grund von (21) befand sich bald der größte Teil der Bevölkerung in persönlichen Abhängigkeiten, als "Eigenhörige" oder als "Grundhörige", d.h. sie gehörten entweder einem Herren oder dem Grund und Boden...Was das alles mit "Gottes Gebot" (17) zu tun haben sollte, wurde (natürlich) nicht erklärt.(Nichts natürlich). Es ging ja auch nicht um Überzeugung, sondern um Unterwerfung. (Ein Teil dieser Gesetze wurde später abgemildert).
Die Katharinenkapelle bzw.Lugerikapelle in Hamm(-Bossendorf), angeblich der erste kirchliche Steinbau im Vest RE, die Kapelle eines karolingischen Königs-oder Oberhofes.
Dr. Schuchardt, Hannover, in: Vestische Zeitschrift 14 (1904), S. 2 (oben) und S.10 (unten)
(Noch in Arbeit)
Abhängige Bauern
(ohne Hamm, Sickingmühle, Herne,Hüls
Lenkerbeck und Sinsen)
Im Kirchspiel Marl und Polsum 1660 mit den Bauernschaften Marl, Dreber, Frentrop, Lippe und Polsumb.
(Der Junker von Loe selbst musste zahlen 3 Reichstaler oder 3 Fuder Holz an die Richter in RE)
Dem Junker (bzw. dem Haus Loe) gehörten in der Bauernschaft:
Marl: von 26 Bauern 11
Drewer: von 11 Bauern 8
Lippe: von 10 Bauern 1
Der Kirche in Marl gehörten in
Marl 10
Frentrop 1
(Dem Pastor gehörten 3)
Der Vikarie Marll in Frentrop 3
Der Kirche in Polsum 1
Freie Bauern saßen in:
Lippe:
Freigut Berger-Hopmann/Weyer
Brinkmann
Ebbeken
Drewer:
Thonißmann
Frentrop:
Schmudde
Sträter
Bekannte Namen:
Marll:
Wehling zu Loe
Rham zu Loe
Averdiek zu Loe
Darll zu Pastor
Beßken zu Kirche
Schroer zu Kirche
Haumann zu Kirche
Wüller zu Kirche
Der Vikarie RE gehörten
in Frentrop 4
In Polsum 1
Der Stadt / dem Oberhof RE
In Frentrop 3
In Lippe 1
in Polsum 1
Die übrigen Grund-bzw. Hofbesitzer im Kirchspiel Marl waren:
Haus Horst mit insgesamt 5
Hof Kirchhellen mit 15
Haus Ostendorff 7 (Drewer und Lippe)
Haus Hasselt 14
Haus Lütgenhove 6
(Lüttinghof)
Bekannte Namen:
Polsum:
ImHeiken
Wehlingh
Wüller
Huthmacher
Rennebaum
Frentrop
Vortmann zu Hof RE
Große-Ophoff zu Hof Kirchellen
Rottmann zu Loe
Leineweber zu Vikarie
Heisterkamp zu (?)
Drewer:
Weßels zu Haus Ostendorf
Heyerhoff zu Hof Kirchhellen
Averbeck zu Domkapitel
an der Lehmkuhle Herrenkötter
Wessels zu Haus Ostendorf
Overbeck zu Domkapitel
Heierhoff zu Oberhof Kirchhellen
Berkenbusch Herrenkötter
am steinern Creutz Dienstkötter
Lohoff zu Haus Ostendorf
Alderogge zu Kurfürst
(wird noch fortgesetzt)
(Zusammengestellt von mir, KM, aus:
Vestisches Lagerbuch 1660,Hg. von Werner Burghardt, Münster 1995, S. 175 ff.; (genauer siehe hier unter: Vest. Lagerbuch 1660, Ausschnitte Marl)
und: H.Schäpers, Bilder aus der Geschichte Marls, 1966 )